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Ratgeber

Ummelden rund um den Umzug

Manche Ummeldung hat eine Frist von drei Tagen, andere eine Vorlaufzeit von sechs Wochen. Wer die Reihenfolge kennt, sitzt am Einzugstag nicht im Dunkeln.

Sechs Wochen vorher: Internet

Der Internetanschluss hat die längste Vorlaufzeit und gehört deshalb ganz nach vorne. Melden Sie bei Ihrem Anbieter einen Umzug an, statt zu kündigen. Der Vertrag zieht dann mit, und Sie zahlen keine Restlaufzeit für eine Wohnung, in der Sie nicht mehr wohnen.

Lassen Sie zuerst prüfen, was an der neuen Adresse verfügbar ist. Im Wiener Altbau ist die Leitung nicht überall gleich, manchmal braucht es einen Technikertermin und der ist Wochen im Voraus vergeben. Legen Sie den Termin auf den Tag der Schlüsselübergabe oder kurz danach, dann steht die Leitung, bevor der erste Karton kommt.

Vier Wochen vorher: Strom und Gas

Melden Sie sich bei Ihrem Lieferanten für die neue Adresse an und für die alte ab. Beides gehört zusammen. Wer nur abmeldet, landet in der neuen Wohnung in der Grundversorgung, und die ist teurer als jeder normale Tarif.

Notieren Sie sich vorher die Zählernummern beider Wohnungen. Den Netzbetreiber können Sie in Wien nicht wählen, den Lieferanten schon, ein Umzug ist also ein guter Anlass für einen Tarifvergleich.

Zwei Wochen vorher: Nachsendeauftrag

Den Nachsendeauftrag der Post beantragen Sie online oder in einer Filiale, er ist kostenpflichtig und läuft je nach Wahl sechs oder zwölf Monate. Er gilt ab dem Datum, das Sie angeben, also ruhig früh beantragen und den Umzugstag eintragen.

Der Nachsendeauftrag ist ein Sicherheitsnetz, kein Ersatz für die Adressänderung. Nutzen Sie die nachgesendeten Briefe als Liste: Jeder Absender, der noch die alte Adresse verwendet, gehört auf Ihre Liste.

Am Übergabetag: Zählerstände

Lesen Sie in beiden Wohnungen Strom, Gas und, falls vorhanden, Wasser ab. Fotografieren Sie die Zähler so, dass Zählernummer und Stand auf demselben Bild zu sehen sind. Diese Fotos sind später das einzige Beweismittel, wenn eine Abrechnung nicht stimmt.

Tragen Sie die Werte auch in das Übergabeprotokoll ein und lassen Sie es unterschreiben. Das kostet zwei Minuten und erspart im Zweifel eine lange Diskussion.

Binnen drei Tagen: Hauptwohnsitz

Nach dem Einzug haben Sie drei Tage Zeit, den neuen Hauptwohnsitz anzumelden. In Wien geht das beim Meldeservice jedes Magistratischen Bezirksamts, unabhängig davon, in welchem Bezirk Sie wohnen. Mitzubringen sind der ausgefüllte Meldezettel mit Unterschrift des Unterkunftgebers und ein Ausweis. Die Anmeldung ist kostenlos.

Nehmen Sie den neuen Meldezettel gleich mehrfach mit oder fotografieren Sie ihn. Sie brauchen ihn in den folgenden Wochen häufiger, als Sie denken.

Danach: Bank, Versicherung, ÖGK

Der Rest hat keine Frist, sollte aber in der ersten Woche erledigt sein: Bank, Versicherungen, Österreichische Gesundheitskasse, Arbeitgeber, Finanzamt, Abos, Onlinehandel, Hausarzt sowie Schule oder Kindergarten.

Ein Punkt wird gern übersehen: Die Haushaltsversicherung gilt für eine bestimmte Wohnung. Melden Sie die neue Adresse und die neue Wohnfläche, sonst stimmt die Versicherungssumme nicht mehr.

Die Reihenfolge auf einen Blick

WannWasFrist oder Vorlauf
6 Wochen vorherInternet und Festnetz ummeldenTechnikertermin abwarten
4 Wochen vorherStrom und Gas an- und abmeldenvor dem Einzug erledigt
2 Wochen vorherNachsendeauftrag der Postgilt ab Wunschdatum
ÜbergabetagZählerstände ablesen und fotografierenin beiden Wohnungen
nach dem EinzugHauptwohnsitz anmeldenbinnen drei Tagen
erste WocheBank, Versicherung, ÖGK, Arbeitgeberohne Frist

Richtwerte für einen Umzug innerhalb Wiens. Fristen und Vorlaufzeiten können je nach Anbieter abweichen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich den Internetvertrag kündigen?

Meist nicht. Eine Umzugsmeldung beim selben Anbieter ist günstiger, weil sonst die Restlaufzeit weiterläuft, obwohl der Anschluss ungenutzt bleibt.

Was passiert, wenn ich Strom nicht anmelde?

Sie rutschen in die Grundversorgung des Netzbetreibers, die deutlich teurer ist. Melden Sie sich rechtzeitig mit Zählernummer und Einzugsdatum an.

Wie lange gilt der Nachsendeauftrag?

Je nach Bestellung sechs oder zwölf Monate ab dem gewählten Datum. Er ist kostenpflichtig und lässt sich online beantragen.

Wer unterschreibt den Meldezettel?

Der Unterkunftgeber, also Vermieter oder Hausverwaltung. Die Anmeldung selbst erledigen Sie am Meldeservice des Bezirksamts.

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