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Ratgeber

Das Übergabeprotokoll

Das Protokoll ist das einzige Dokument, das später noch beweist, in welchem Zustand Sie die Wohnung zurückgegeben haben. Es lohnt sich, es ernst zu nehmen.

Wozu das Protokoll gut ist

Bei der Rückgabe geht jemand mit Ihnen durch die Wohnung und hält fest, was er sieht. Was dort steht, gilt später als der Zustand bei Übergabe. Was nicht darin steht, lässt sich hinterher kaum noch klären, weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten.

Deshalb ist ein leeres Protokoll kein gutes Protokoll. Ein Satz wie ordnungsgemäß übergeben hilft niemandem. Besser ist eine nüchterne Aufzählung: Räume leer, Böden gekehrt, Kratzer im Parkett im Wohnzimmer bereits bei Einzug vorhanden.

Vorbereitung am Tag davor

Machen Sie am Vorabend Fotos von jedem Raum, von den Zählern und von jeder Stelle, über die diskutiert werden könnte. Fotos mit Datum sind das beste Gegenstück zu einem knappen Protokoll.

Lesen Sie außerdem die Zählerstände ab und notieren Sie sie, bevor jemand kommt. Strom, Gas und Wasser, wenn eigene Zähler vorhanden sind. Diese Zahlen gehören ins Protokoll.

  • Fotos von allen Räumen, mit Datum
  • Zählerstände notiert und fotografiert
  • Alle Schlüssel gezählt, auch Keller und Postkasten
  • Wohnung leer, inklusive Keller und Dachboden

Was besenrein bedeutet

Fast jeder Mietvertrag verlangt besenreine Rückgabe. Das heißt: leer und grob gekehrt. Es heißt nicht geputzt. Fenster, Sanitär und feucht gewischte Böden gehören zu einer Endreinigung und sind etwas anderes.

Wir übergeben jede Wohnung besenrein, das ist bei uns im Fixpreis enthalten. Reinigungsarbeiten führen wir nicht durch, dafür brauchen Sie eine Reinigungsfirma. Wir sagen das vorher, damit Sie es rechtzeitig getrennt beauftragen können.

Der häufigste Streitpunkt

Es sind fast nie die Wände. Es sind die Möbel, die niemand mitnehmen wollte: der Kasten im Keller, die Matratze im Vorraum, das Regal am Dachboden. Sie stehen im Protokoll als nicht geräumt und werden zum Thema.

Nehmen Sie diese Stücke im selben Termin mit. Wir tun das, wenn Sie es bei der Besichtigung zeigen. Dann ist die Wohnung wirklich leer und nicht nur fast.

Unterschreiben oder nicht

Unterschreiben Sie nur, was Sie gelesen haben. Wenn ein Punkt aus Ihrer Sicht falsch ist, lassen Sie ihn ändern oder schreiben Sie Ihre Sicht daneben. Ein Protokoll darf zwei Meinungen enthalten.

Nehmen Sie eine Kopie mit oder fotografieren Sie das unterschriebene Blatt. Ein Protokoll, das nur die andere Seite hat, nützt Ihnen wenig. Rechtliche Fragen zum Mietverhältnis klären Sie am besten mit der Mietervereinigung oder einem Anwalt, wir sind Umzugsleute und keine Juristen.

Einbauten, Lampen und was davon bleibt

Lampen und offene Auslässe

Wer die Deckenlampen mitnimmt, hinterlässt offene Auslässe an der Decke. Was dort fachgerecht hingehört, klärt ein Elektriker, weder Sie noch wir. Halten Sie im Protokoll fest, welche Lampen bleiben und wie viele Auslässe leer sind. Sonst steht die Diskussion später zwischen zwei Erinnerungen, und die Erinnerung der Gegenseite ist selten dieselbe wie Ihre.

Küche und Ablöse

Wenn die Küche an den Nachmieter geht, gehört das ins Protokoll: wer sie übernimmt, ab wann, und dass sie deshalb stehen bleibt. Ohne diesen Satz gilt sie als nicht geräumt, und das fällt auf Sie zurück. Die Ablöse selbst ist eine Sache zwischen Ihnen und dem Nachmieter, die Hausverwaltung ist daran häufig gar nicht beteiligt.

Therme, Boiler, Markise

Geräte, die fest zur Wohnung gehören, kommen mit Type und Zustand ins Protokoll, nicht nur als bloßes Wort. Fotografieren Sie das Typenschild der Therme und den letzten Wartungsaufkleber. Wer für Wartung und Erhaltung zuständig ist, steht im Mietvertrag oder wird mit der Hausverwaltung geklärt, das ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Der Ablauf am Übergabetag

Nehmen Sie eine Taschenlampe mit, dazu das Protokoll vom Einzug, die Fotos vom Vorabend und nach Möglichkeit eine zweite Person. Gehen Sie Raum für Raum in einer Richtung durch, dann Keller, dann Dachboden, zuletzt Postkasten und Haustor. In dieser Reihenfolge vergisst man nichts, und Sie führen den Termin, statt ihm hinterherzulaufen. Kellerabteile sind der Klassiker: kein Licht, keine Nummer im Kopf, und plötzlich diskutieren zwei Menschen über ein Regal, das jemand anderem gehört.

Die Schlüssel sind der letzte Schritt, nicht der erste. Übergeben Sie sie erst, wenn das Protokoll geschrieben und von beiden Seiten unterschrieben ist, und lassen Sie die Anzahl hineinschreiben, aufgeschlüsselt nach Wohnung, Haustor, Keller und Postkasten. Fehlende Schlüssel sind nachträglich kaum noch zu klären. Bleibt ein Punkt offen, schreiben Sie ein Datum dazu, bis wann er geklärt wird, sonst bleibt er ewig offen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich bei der Übergabe dabei sein?

Ja, unbedingt. Ein Protokoll, das ohne Sie erstellt wird, können Sie später nicht mehr korrigieren.

Was, wenn ein Schaden schon bei Einzug da war?

Dann gehört das ins Protokoll, am besten mit Verweis auf das Einzugsprotokoll oder auf ein Foto von damals.

Zählt der Keller zur Wohnung?

In der Regel ja, wenn er im Mietvertrag steht. Er wird beim Räumen am häufigsten vergessen und steht dann im Protokoll.

Machen Sie die Endreinigung?

Nein. Wir kehren besenrein aus, das ist im Preis enthalten. Fenster, Sanitär und Böden übernimmt eine Reinigungsfirma.

Wie geht man mit Bohrlöchern in den Wänden um?

Löcher verschließen Sie mit Spachtelmasse, das ist an einem Abend erledigt. Wie viele davon als üblich gelten und was darüber hinaus verlangt werden darf, hängt vom Mietvertrag ab und ist regelmäßig strittig. Klären Sie diesen Punkt vor dem Termin mit der Hausverwaltung oder holen Sie sich Auskunft bei einer Mietervertretung, bevor Sie etwas unterschreiben.

Was tun, wenn zum Termin niemand erscheint?

Warten Sie eine angemessene Zeit, dokumentieren Sie den leeren Zustand mit Fotos samt Datum und werfen Sie die Schlüssel nicht einfach ein. Ohne unterschriebenes Protokoll haben Sie weder einen Nachweis über den Zustand noch über die Anzahl der Schlüssel. Vereinbaren Sie stattdessen schriftlich einen neuen Termin, am besten per Mail, damit die Absage nachvollziehbar bleibt.

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