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Ratgeber

Umzugskosten von der Steuer absetzen: die Grundlagen

Ein Umzug kann sich in der Arbeitnehmerveranlagung bemerkbar machen – wenn er beruflich veranlasst ist. Hier die Grundlagen, verständlich erklärt. Eines vorweg: Wir sind Umzugsprofis, keine Steuerberater – die verbindliche Auskunft gibt Ihnen Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.

Wann ein Umzug „beruflich veranlasst“ ist

Die Faustregel: Der Umzug muss mit dem Job zu tun haben. Klassische Fälle sind der Antritt einer neuen Stelle in einer anderen Stadt, die Versetzung durch den Arbeitgeber oder ein Umzug, der den Arbeitsweg wesentlich verkürzt. Wer rein privat übersiedelt – schönere Wohnung, mehr Platz – kann die Kosten in der Regel nicht geltend machen.

Bei beruflicher Veranlassung können Umzugskosten als Werbungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung: etwa die Rechnung der Umzugsfirma, Fahrtkosten, oder eine Mietentschädigung für die alte Wohnung, wenn Sie doppelt zahlen mussten.

Belege: das Um und Auf

Das Finanzamt will Nachweise sehen. Heben Sie alles auf: unsere Fixpreis-Rechnung, Belege für Kartons und Material, Kilometeraufzeichnungen bei Eigentransporten. Auf Wunsch stellen wir die Rechnung so aus, dass Leistung, Datum und Adressen klar ersichtlich sind – genau das, was die Veranlagung braucht.

Wichtig ist der zeitliche Zusammenhang: Der Umzug sollte nachvollziehbar zur neuen Stelle passen. Ein Dienstvertrag mit Datum ist der einfachste Nachweis.

Ehrlich gesagt: Holen Sie sich Rat

Ob und in welcher Höhe Ihr Fall absetzbar ist, hängt von Details ab, die sich laufend ändern können – Pauschalen, Grenzen, Sonderfälle wie Dienstwohnungen. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Unser Teil: eine saubere, vollständige Rechnung und auf Wunsch eine Auflistung aller Leistungen. Den Rest klärt Ihre Steuerberatung – die Frage kostet meist wenig und bringt oft mehr, als man denkt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Bekomme ich von euch eine detaillierte Rechnung?

Ja, selbstverständlich. Leistung, Datum, beide Adressen und der Fixpreis stehen drauf – auf Wunsch mit Einzelpositionen wie Verpackung oder Montage. Damit haben Sie alles, was die Arbeitnehmerveranlagung braucht.

Zählt auch die Doppelmiete?

Eine Mietentschädigung für die alte Wohnung kann bei beruflich veranlasstem Umzug unter Umständen berücksichtigt werden. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt verbindlich Ihre Steuerberatung.

Gilt das auch für den Umzug in die erste eigene Wohnung?

Meist nicht – der reine Auszug von zu Hause ist privat. Anders kann es aussehen, wenn Sie für den Antritt einer Stelle in eine andere Stadt ziehen. Auch hier: verbindlich ist die Auskunft vom Profi.

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